Bei persönlicher Antragsstellung:
- Personalausweis oder Reisepass
Bei schriflicher Antragsstellung per Post, Fax oder E-Mail:
- formloser Antrag
- Zahlungsnachweis (siehe unter der Rubrik "Zahlungsart")
Es können auch Dritte (Verwandte oder Bekannte) mit der Antragstellung beauftragt werden. Dazu ist vom dem Dritten ein schriftlicher formloser Antrag hier vorzulegen.
Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.
Die Gebühr kann wie folgt entrichtet werden:
- in bar (bei persönlicher Vorsprache bzw. Antragstellung durch Dritte),
- per Verrechnungsscheck oder
- durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Lichtenau:
Sparkasse Paderborn-Detmold, IBAN: DE27 4765 0130 0052 0002 88, BIC: WELADE3LXXX,
Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold, IBAN: DE49 4726 0121 0460 0038 00, BIC: DGPBDE3MXXX
Bitte geben Sie bei Überweisungen die Debitoren-Nummer als Verwendungszweck an und fügen Sie die Durchschrift oder eine Kopie des Überweisungsauftrags als Zahlungsnachweis dem Antrag bei.
Juristische Personen können Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Fachbereich 4 -Bürgerbüro- Gewerbeangelegenheiten beantragen. Nähere Informationen können Sie dem Produkt "Auskunft Gewerbezentralregister über juristische Personen" entnehmen. (siehe unter der Rubrik "Ähnliche Produkte")
Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt, Dauer ca. 2 - 4 Wochen.