Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Ablösungsvertrag 

Kurzbeschreibung

Vereinbarung über die vorzeitige Zahlung des Erschließungsbeitrags. Bei der Entwicklung von Neubaugebieten ist eine zügige Bebauung und Erschließung der Grundstücke interessant. Die dafür zu zahlenden Beiträge auf der Grundlage des Baugesetzbuchs können einmalig und endgültig von den Grundstückseigentümern abgelöst werden.

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Adresse

Anschrift

Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

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Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr In der Mittagszeit (12.00 Uhr bis 13.30 Uhr) nach Absprache!