Die Anträge auf Vergabe der städtischen Sportstätten sind dem Fachbereich 1 grundsätzlich schriftlich einzureichen.
Mitzuteilen sind:
- die gewünschte städtische Sportstätte
- das Datum der Nutzung
- die Anfangs- und endzeit der Nutzung (einschließlich Vor- und Nachbearbeitung)
- ein Ansprechpartner mit Telefonnummer für evtl. Rückfragen (möglichst 1 pro Verein bzw. Abteilung)
- der Nutzungszweck
Ein Antrag auf Überlassung der städtischen Sportstätte ist rechtzeitig, spätestens 4 Wochen vor der geplanten Nutzung zu stellen.