Werden alkoholische Getränke bei einer Veranstaltung angeboten, ist in der Regel eine Gestattung gemäß des Gaststättengesetzes NW erforderlich.
Fragen zu der Beantragung sowie zu weiteren Regelungen, z. B. Hygienevorschriften, die ebenfalls zu beachten sind, beantwortet der Fachbereich 4.
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr