Kommen Hinterbliebene ihrer Bestattungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach oder lehnen diese ab, führt der Fachbereich 4 die Bestattung im Rahmen der Gefahrenabwehr und in kostengünstigster Weise durch.
Die bestattungspflichtigen Angehörigen werden später grundsätzlich zur Kostenerstattung herangezogen.
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr