Zur Durchführung von Arbeiten auf der öffentlichen Verkehrsfläche (Gehwege, Straßen, Fahrradwege, Parkstreifen) oder bei Arbeiten, die sich auf die öffentliche Verkehrsfläche auswirken, benötigen Sie eine Verkehrsanordnung.
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr