Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Elternbeiträge für offene Ganztagsschulen 

Unterlagen

- „Verbindliche Erklärung zum Elternbeitrag" (wird von der jeweiligen offenen Ganztagsschule ausgehändigt)
- Einkommensnachweise

Gebühren


Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Schuljahr, welches am 01.08. eines Jahres beginnt und zum 31.07. endet (einschließlich Schließzeiten wie z. B. Ferien, bewegliche Ferientage oder Feiertage).

Zahlungsart

Die Beiträge sind monatlich zum 15. des Monats zahlbar (Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung).