Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Widerspruch und Einwilligung nach dem Meldegesetz NRW 

Beschreibung

Sie haben gem. § 35 Abs. 6 des MG NRW ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) an

- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen,
- Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden.


Sie können Ihre Einwilligung zur Weitergabe Ihrer Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) gem. § 35 Abs. 3 MG NRW an

- Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen

und gemäß § 35 Abs. 4 MG NRW an

-Adressbuchverlage

erteilen.

Von diesem Widerspruchsrecht und der Möglichkeit der Erteilung einer Einwilligung können Sie bei der Anmeldung oder einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen.

Adresse

Anschrift

Bürgerbüro
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

Kartenansicht

Hinweise

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Online Terminvereinbarung über die Homepage der Stadt Lichtenau www.lichtenau.de möglich.

Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich