Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen den "endgültigen" Personalausweis zu beantragen.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate, eine Verlängerung ist nicht zulässig.
- Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis
(auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Bei der Antragsstellung von Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt (Formular siehe unter der Rubrik "Downloads/Links"). Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung zwingend notwendig.
Die Gebühr beträgt 10,00 EUR. Sie ist bei Antragsstellung zu zahlen.
Die Gebühr kann in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.
Der vorläufige Ausweis wird Ihnen direkt bei Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Lichtenau ausgestellt.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Anja Benstein | 05295 89- 50 | |
Frau Elisabeth Drabe | 05295 89-50 | |
Frau Silke Siepmann | 05295 89-50 |