Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Melderegister (Auskunft) 

Unterlagen

Sie tragen zu einer raschen Beantwortung Ihrer Anfrage bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben (Name, Vorname, evtl. Geburtsdatum und bekannte Anschriften) über die gesuchte Person machen.

Gebühren

- einfache Melderegisterauskunft 11,00 EUR
- erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 EUR
- Archiv - Melderegisterauskunft (Daten älter als 5 Jahre) 10,00 EUR

Die Kosten hat der Anfragende auch dann zu tragen, wenn die gesuchte Person in Lichtenau nicht gemeldet ist bzw. war, und somit im Melderegister nicht zu ermitteln ist.

Zahlungsart

Die Gebühren können wie folgt entrichtet werden:
- in bar (bei persönlicher Vorsprache bzw. Antragstellung durch Dritte),
- - per Verrechnungsscheck oder
- durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Lichtenau:
  Sparkasse Paderborn-Detmold, IBAN: DE27 4765 0130 0052 0002 88, BIC: WELADE3LXXX,
  Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold, IBAN: DE49 4726 0121 0460 0038 00, BIC: DGPBDE3MXXX

Bitte geben Sie bei Überweisungen die Nr. 9995001 als Verwendungszweck an und fügen Sie die Durchschrift oder eine Kopie des Überweisungsauftrags als Zahlungsnachweis dem Antrag bei.

Hinweise

Erweiterte Melderegisterauskunft:
Kann der Anfragende ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen (s. bei Unterlagen und Gebühren die Erläuterungen zu den Rechtsgrundlagen), erteilt die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft , die zusätzlich zur einfachen Auskunft folgende Daten umfasst:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort.

Melderegisterauskunft aus dem Archiv:
Meldedaten von Personen, die vor mehr als 5 Jahren verstorben oder weggezogen sind, werden in einem besonders gesicherten Datenbestand (Archivbestand) geführt.
Auf ausdrücklichen begründeten Antrag können Auskünfte aus diesem Datenbestand erteilt werden. 50 Jahre nach Tod oder Wegzug werden die Daten gelöscht.