Beschreibung
Die Ruhe der Toten soll nicht gestört werden.
Umbettungen sind grundsätzlich eine Ausnahme und werden nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundesdurchgeführt.
Dazu ist ein formloser Antrag auf Umbettung zu stellen, in dem der Grund für die Umbettung hinreichend erklärt werden muss.
Adresse
Anschrift
Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165
Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
In der Mittagszeit (12.00 Uhr bis 13.30 Uhr) nach Absprache!