Der Fachbereich 3 der Stadt Lichtenau berät Denkmaleigentümer und interessierte Bürger bei allen Fragen im Zusammenhang mit Denkmalschutz, Denkmalpflege und Denkmalrecht. Die Gesetzesgrundlage ist das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen
Wir beraten Sie zu Fragen des Denkmalschutzes, erteilen denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse undInternet | Stifung Deutscher Denkmalschutz |
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