Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Wohngeld 

Kurzbeschreibung

Nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes können finanzielle Leistungen zu Unterkunftskosten in Form eines Wohngeldes an Mieter oder eines Lastenzuschusses an Haus- oder Wohnungseigentümer gezahlt werden. Wohngeld und Lastenzuschuss sind einkommensabhängig und können aufgrund eines Antrages zeitlich begrenzt, längstens für die Dauer eines Jahres, bewilligt werden. Eine Weiterbewilligung ist auf Antrag möglich.



Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner
ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen hier
ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie
weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung

Beschreibung

Wohngeld soll dazu beitragen, die Wohnkosten für einkommensschwächere Haushalte tragbar zu gestalten.

Wohngeld wird gewährt als
- Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum
- Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung

Adresse

Anschrift

Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

Kartenansicht

Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich