Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Hilfegewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

Beschreibung

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländer/innen, die einen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte gestellt haben, Unterstützung.

Adresse

Anschrift

Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

Kartenansicht

Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich