Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Rundfunkbeitragspflicht - Befreiung 

Beschreibung

Seit Januar 2013 gilt für alle Bürgerinnen und Bürger der Rundfunkbeitrag, der die bisherige Rundfunkgebühr ablöst. Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen - egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.
Bestimmte Personen können von den Gebühren befreit werden, für die Befreiung muss ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag liegt für Sie im Bürgerbüro bereit oder ist auf der Internetseite des Beitragsservices abrufbar.

 

Adresse

Anschrift

Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

Kartenansicht

Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Terminvereinbarungen sind zudem online über die Homepage: www.lichtenau.de möglich