Eine Befreiung von der Ausweispflicht kann beantragt werden, wenn Personen voraussichtlich
 - dauerhaft im Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnl. Einrichtung untergebracht sind
 - dauerhaft häuslich gepflegt werden
 - dauerhaft aufgrund von Behinderung/Erkrankung nicht in der Öffentlichkeit sind. 
Den abgelaufenen Ausweis bitte zu Ausweisungszwecken gut aufbewahren!