Seit dem 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst.
Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (auch eID- oder Online-Ausweisfunktion genannt), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger in Zukunft schneller und verlässlicher z. B. gegenüber Internetanbietern ausweisen können. Außerdem besteht die Möglichkeit die Fingerabdrücke auf den Personalausweis aufnehmen zu lassen sowie der Speicherung der elektronischen Signatur.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht. Bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.
Die Gültigkeit von Personalausweisen beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.
Einen Personalausweis beantragen Sie bitte persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr