Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Sprachförderung (Kindergartenkinder) 

Beschreibung

In NRW wird bei 4-jährigen Kindern ein sog. "Delfin 4-Test" durchgeführt.

Bei diesem Test wird die Sprachkompetenz der Kinder überprüft. Werden Defizite festgestellt, ist eine weitere Sprachförderung vorgesehen. Die Sprachförderung erfolgt dann in der jeweiligen Kindertageseinrichtung und wird in das Spiel der Kinder integriert.

Ablauf:

Wird für Ihr Kind ein Förderungsbedarf festgestellt, erhalten Sie hierzu ein Schreiben, welches Sie bei der jeweiligen Kindertageseinrichtung einreichen.

Sollte Ihr Kind zu diesem Zeitpunkt keine Kindertageseinrichtung besuchen, wenden Sie sich bitte direkt an den Ansprechpartner Fachbereich 1.
Dieser ist Ihnen gern bei der Suche nach einem Kindergartenplatz behilflich, da die Sprachförderung nur in einer Kindertageseinrichtung stattfinden kann!

Adresse

Anschrift

Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

Kartenansicht

Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr In der Mittagszeit (12.00 Uhr bis 13.30 Uhr) nach Absprache!