Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Gewerbemelderegister (Auskunft) 

Unterlagen

Bei Privatpersonen ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, in dem das rechtliche Interesse (z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen) an der Auskunft aus dem Gewerbemelderegister dargelegt wird.

Sie können Ihren schriftlichen Antrag nur postalisch an die Stadt Lichtenau, Fachbereich 4, 33165 Lichtenau oder per Fax an die Nr.: 05295/89-70 senden.

Gebühren

Die Gebühren betragen zwischen 5,00 EUR und 40,00 EUR.
Für eine Standardauskunft wird eine Gebühr von 25,00 EUR erhoben.