Die Stadt Lichtenau unterhält zur vorübergehenden und nicht dauerhaften Unterbringung obachloser Personen eine Notunterkunft.
In allen Fällen können Sie sich an den Fachbereich 4 oder in Jugendamtsangelegenheiten an den Kreis Paderborn wenden.
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr