Kurzbeschreibung
z. B. Musikdarbietungen, Lautsprecheransagen, etc.
Beschreibung
Auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie auf öffentlichen Anlagen ist der Gebrauch von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können.
Unter bestimmten Voraussetzungen können beim Fachbereich 4 Ausnahmen von dieser Regelung beantragt werden.
Adresse
Anschrift
Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165
Lichtenau
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
In der Mittagszeit (12.00 Uhr bis 13.30 Uhr) nach Absprache!