Personen- und Dienstleistungsverzeichnis

Ausnahmegenehmigung - Beschallung öffentlicher Flächen 

Kurzbeschreibung

z. B. Musikdarbietungen, Lautsprecheransagen, etc.

Beschreibung

Auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie auf öffentlichen Anlagen ist der Gebrauch von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten verboten, wenn andere hierdurch belästigt werden können.

Unter bestimmten Voraussetzungen können beim Fachbereich 4 Ausnahmen von dieser Regelung beantragt werden.

Adresse

Anschrift

Stadtverwaltung Lichtenau
Lange Straße 39
33165 Lichtenau

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Erreichbarkeit / ÖPNV

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr In der Mittagszeit (12.00 Uhr bis 13.30 Uhr) nach Absprache!